Barrierefreiheitserklärung

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.haenselundgretel.at ist bemüht, ihre Inhalte im Einklang mit den internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit im Internet (Web Content Accessibility Guidelines – WCAG) Version 2.2, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen.

Maßnahmen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Um die Barrierefreiheit sicherzustellen, wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Alternativtexte für Bilder: Alle relevanten Bilder wurden mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
  2. Tastatur-Navigation: Die gesamte Website ist für Nutzerinnen und Nutzer zugänglich, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren.
  3. Kontraste: Es werden ausreichende Farbkombinationen und Kontraste eingesetzt, um die Lesbarkeit zu maximieren.
  4. Skalierbare Schriftarten: Die Schriftarten können von den Nutzer:innen angepasst werden, um die Lesbarkeit zu erhöhen.
  5. Strukturierter Inhalt: Die Inhalte sind mittels Überschriften, Listen und weiteren strukturellen Elementen logisch gegliedert.
  6. Formularzugänglichkeit: Alle Formulare sind mit beschrifteten Feldern und einer sinnvollen Tabulator-Reihenfolge ausgestattet.
  7. Screenreader-Kompatibilität: Die Website ist so gestaltet, dass sie mit Screenreadern kompatibel ist. Dies beinhaltet die korrekte Verwendung von ARIA-Labels zur besseren Navigation und Verständlichkeit für Screenreader-Nutzer:innen.
Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz dieser Maßnahmen könnte es sein, dass bestimmte Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind. Dies kann an folgenden Punkten liegen:

  • Eingebundene Drittanbieter-Komponenten, die außerhalb unseres direkten Einflussbereichs liegen.
  • Bilder mit textlichen Inhalten.
  • Videos mit textlichen Inhalten.
Feedback und Kontaktinformation

Ihre Rückmeldungen helfen uns, die Zugänglichkeit stetig zu verbessern. Bei Barrieren oder Unterstützungsbedarf kontaktieren Sie uns bitte:

Wir bemühen uns, Ihre Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sein oder wir innerhalb einer angemessenen Frist nicht reagieren, können Sie eine Beschwerde bei der Behindertenanwaltschaft einreichen. Diese unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte und bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsbestimmungen.

Kontaktinformationen der Behindertenanwaltschaft:

Erstellungsdatum

Diese Erklärung wurde am 05.08.2025 erstellt und regelmäßig überprüft, um den aktuellen Standards und Anforderungen gerecht zu werden.

Kontakt & Beratung
  • Öffnungszeiten
  • Montag bis Freitag
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